Tarifordnung zur Taxenordnung für den Rhein-Sieg-Kreis
vom 16.02.1971 in der Fassung nach der
16. Änderungsverordnung vom 11.12.2014
§ 1
Geltungsbereich
(1) Bei der Beförderung von Personen mit den im Rhein-Sieg-Kreis zugelassenen
Taxen gilt der nachstehende Tarif im Pflichtfahrgebiet.
(2) Das Pflichtfahrgebiet erstreckt sich über das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises
und der Stadt Bonn.
(3) Für Fahrten mit Zielen außerhalb des Pflichtfahrgebietes werden die
Beförderungsentgelte durch freie Vereinbarung bestimmt.
Neben der Grundgebühr staffeln sich unsere Tarife unter anderem nach der Entfernung Ihres Zielortes.
Leistung/ Tarif 01.02.2015 | Preis | ||
Tag Grundpreis | 3,50 Euro | ||
Tag pro km | 1,90 Euro | ||
Verkehrsbedingte Wartezeit
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32,00 Euro 37,00 Euro |
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Großraumtaxi | |||
ab der 5 Personen pauschal |
6,90 Euro | ||
Kreditkartenzahlung | 0,90 Euro | ||
Nacht Grundpreis |
3,50 Euro
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Nacht pro km | 2,00 Euro | ||
ab dem 3 Gepäckstück je | 0,30 Euro | ||
Kleintier | 0,30 Euro |